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Individuelle Ernährungsempfehlungen, die jedem Familienmitglied
in allen Lebenslage gerecht wird.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Ernährungsberatung nur, wenn eine Notwendigkeit besteht. Der oder die Arzt/Ärztin entscheidet darüber, ob diese vorliegt. Wenn ein medizinisches Problem besteht, das durch eine Ernährungsberatung behoben werden kann, stellt er oder sie eine Verordnung aus.
Fragen Sie ihren Hausarzt/ärztin ob sie Ihnen das Formular: „Muster 36“ (Ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit einer
Ernährungsberatung nach § 20, § 43 SGB V ausstellen können.
© 2024 Ernährungsmedizin / Ernährungsberatung – Jessica Hruschka – c/o Praxis Dr. Beck – Othmar-Weis-Str. 5 – 82487 Oberammergau
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